Sie ist die Anweisung zur Rücknahme der Ware gegen den Frachtbrief. Vor dem Be- oder Entladen der Handelsware werden die Geschäfte des Eigentümers mit dem Lieferschein, der als Auftragsschreiben an den Frachtführer abgegeben wird, abgeschlossen und der Lieferauftrag an die Zollverwaltung übergeben.
Obwohl seine lexikalische Bedeutung nur für den Seehandel gilt, ist es ein Dokument, das in der Praxis auch im Luft-, Land- und Schienenverkehr enthalten ist.